Heise 13.07.2026
13:30 Uhr

heise+ | Das Recht auf Reparatur kommt – aber einige Fragen bleiben offen


Weniger Elektroschrott: Das Recht auf Reparatur verpflichtet Hersteller zur Reparatur auch nach Gewährleistung. Das bedeutet es für Händler und Verbraucher.

heise+ | Das Recht auf Reparatur kommt – aber einige Fragen bleiben offen

Das kaputte Smartphone, die defekte Waschmaschine oder das E-Bike, das einen neuen Akku benötigt: In der Vergangenheit führten solche Schäden oftmals zu einem wirtschaftlichen Totalschaden, weil Hersteller und Händler in diesem Fall oft keine passenden Ersatzteile bereitstellen konnten. Das war für Käufer ärgerlich und natürlich auch wenig nachhaltig.

In Zukunft soll es mit dem neuen Recht auf Reparatur einfacher werden, Defekte zu beheben. Ab dem 31. Juli 2026 gelten nämlich in der Europäischen Union neue Regeln, die Reparaturen einfacher, transparenter und attraktiver gestalten könnten. Basis hierfür ist eine EU-weite Richtlinie (EU) 2024/1799, die Deutschland wie die anderen Staaten in nationales Recht umsetzen muss.

Für die Verbraucher klingt das zunächst nach einer guten Nachricht, denn Hersteller müssen bestimmte Produkte auch über die Garantiezeit hinaus zur Reparatur annehmen. Der damit verbundene „angemessene Preis“, zu dem das passieren soll, wird aber sicher zum ersten Streitpunkt werden. Keo Sasha Glawion Rigorth, Referent:in für Ressourcenschutz beim Verbraucherzentrale Bundesverband, befürchtet, dass Verbraucher der unbestimmte Begriff der Angemessenheit von Ersatzteilpreisen und den Reparaturpreisen insgesamt noch nicht viel weiterhelfen wird.